Start eines eingeschränkten Schießbetriebes ab dem 17. Mai 2020

Aufgrund des Beschlusses der Landesregierung Baden-Württemberg vom 9. Mai 2020 sowie internen Abstimmungen der Vorstandschaft ist es uns möglich, ab dem 17. Mai 2020 einen eingeschränkten Schießbetrieb auf dem Trap-, sowie auf dem Skeetstand freizugeben. Dies geschieht jedoch unter Vorbehalt, da sich die gesetzliche Lage jederzeit ändern kann und die Freigabe hierdurch gegebenenfalls teilweise oder vollständig aufgehoben werden muss.

Zum Schutze aller wird auf die Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln im Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 geachtet. Diese können dem folgenden Dokument entnommen werden. Zusätzlich sind diese Informationen mehrfach auf dem Vereinsgelände ausgehängt. Weiterführende Regeln können den Informationsplattformen des Landes Baden-Württemberg sowie des Robert-Koch-Instituts entnommen werden.

Momentan steht unsere Anlage nur Mitgliedern sowie den “Mittwochs-Jägern” zur Verfügung. Grundsätzlich gilt, dass vorab ein Termin vereinbart werden muss. Die Jäger wenden sich dazu an Gudrun und Wolfgang Fehr, die Mitglieder an Schützenmeister Helmut Vetter. Damit wird gewährleistet, dass es zu keinen großen Ansammlungen auf dem Vereinsgelände kommt.

Wir bitten die Schützen eindringlich, sich an die ausgehängten Informationen und Anweisungen zu halten.

Bitte bringen Sie eine Schutzmaske mit, da einige Bereiche nur mit Schutzmaske betreten werden dürfen.

Wir freuen uns, den Schießsport wieder aufnehmen zu können – auch wenn das vorerst nur mit Einschränkungen möglich ist.

Die Vorstandschaft des Schützenvereins 1927 Nußloch e.V.

Um am Schießbetrieb teilnehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, das folgende Formular auszufüllen und vor Schießbeginn der Standaufsicht zu übergeben. Sie können das Formular hier herunterladen, ausdrucken und vorausgefüllt mitbringen. Alternativ liegen die Formulare auch an der Kasse aus.