Anpassungen der Corona-Verordnungen zum 03. April 2022

In Baden-Württemberg laufen am Samstag den 2. April 2022 nach aktuellem Infektionsschutzgesetz nahezu alle Alltagseinschränkungen aus.

Dies bedeutet, dass ab Sonntag, 3. April 2022 auf der Schießanlage des Schützenvereins keine Maskenpflicht mehr besteht. Wir empfehlen jedoch weiterhin, speziell im Innenraum auf dem Weg zur Toilette, eine Maske zu tragen.

Ab Montag, 4. April 2022 entfällt die Anmeldepflicht auf allen Schießständen. Beim Trap/Skeet muss sich selbstverständlich weiterhin um eine Standaufsicht gekümmert werden.

Ebenfalls stehen ab dem 4. April 2022 auf dem 25 Meter Schießstand wieder alle Stände zu den gemeldeten Schießzeiten zur Verfügung.

! Wir möchten alle Schützen an die gesetzlichen Bestimmungen erinnern. Befindet sich mehr als ein Schütze auf dem Schießstand, muss eine Aufsicht vorhanden sein, die nicht am Schießbetrieb teilnimmt !