In Baden-Württemberg laufen am Samstag den 2. April 2022 nach aktuellem Infektionsschutzgesetz nahezu alle Alltagseinschränkungen aus. Dies bedeutet, dass ab Sonntag, 3. April 2022 auf der Schießanlage des Schützenvereins keine Maskenpflicht mehr besteht. Wir empfehlen jedoch weiterhin, speziell im Innenraum auf dem Weg zur Toilette, eine Maske zu tragen. Ab […]