Aufgrund des Beschlusses der Landesregierung Baden-Württemberg vom 9. Mai 2020 sowie internen Abstimmungen der Vorstandschaft ist es uns möglich, ab dem 17. Mai 2020 einen eingeschränkten Schießbetrieb auf dem Trap-, sowie auf dem Skeetstand freizugeben. Dies geschieht jedoch unter Vorbehalt, da sich die gesetzliche Lage jederzeit ändern kann und die […]