Start eines eingeschränkten Schießbetriebes ab dem 13. März 2021

Liebe Sportschützinnen, liebe Sportschützen,

aufgrund der Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen vom 8. März sowie internen Abstimmungen der Vorstandschaft ist es möglich, ab dem 13. März 2021 einen eingeschränkten Schießbetrieb auf dem 25 Meter Stand, dem Trapstand sowie auf dem Skeetstand freizugeben. Dies geschieht jedoch unter Vorbehalt, da sich die gesetzliche Lage jederzeit ändern kann und die Freigabe hierdurch gegebenenfalls teilweise oder vollständig aufgehoben werden muss.

Zum Schutze aller wird auf die Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln im Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 geachtet. Diese können dem folgenden Dokument entnommen werden. Zusätzlich sind diese Informationen mehrfach auf dem Vereinsgelände ausgehängt. Weiterführende Regeln können den Informationsplattformen des Landes Baden-Württemberg sowie des Robert-Koch-Instituts entnommen werden.

Grundsätzlich gilt, dass vorab ein Termin mit der jeweiligen Standaufsicht gemacht werden muss. Damit wird gewährleistet, dass es zu keinen großen Ansammlungen auf dem Vereinsgelände kommt.

Wir bitten die Schützen eindringlich, sich an die ausgehängten Informationen und Anweisungen zu halten.

Bitte bringen Sie eine Schutzmaske mit, da einige Bereiche nur mit Schutzmaske betreten werden dürfen.

Wir freuen uns, den Schießbetrieb wieder aufnehmen zu können – auch wenn das vorerst nur mit Einschränkungen möglich ist.

Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf unserer Homepage auf dem Laufenden.

Die Vorstandschaft des Schützenvereins 1927 Nußloch e.V.