In Baden-Württemberg tritt am Mittwoch, den 03. November 2021 die Corona-Warnstufe in Kraft, da die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen am Dienstag den zweiten Werktag in Folge den Wert von 250 überschritten hat.
Dies bedeutet, dass ab sofort auf allen Schießständen die Vorgaben der 3G-Regelung zum Einsatz kommen (geimpft, genesen oder getestet).
Was dies genau bedeutet, entnehmt bitte den folgenden Verhaltensregeln (Hygienekonzept).
Eure Vorstandschaft