Anpassung der Verordnungen

Liebe Schützenschwestern,
liebe Schützenbrüder,

Aufgrund des Wegfalls der meisten Auflagen bezüglich Corona öffnen wir den 25 Meter Schießstand wieder zu den auf der Homepage gemeldeten Zeiten. Es empfiehlt sich jedoch weiterhin, sich bei der Vorstandschaft anzumelden (E-Mail, Telefon, Messenger), damit auch sichergestellt ist, dass der Schießstand offen ist.

Eine vom Vorstand gestellte Corona- und Schießstandaufsicht ist nicht mehr notwendig.

Langwaffen auf dem 25 Meter Schießstand

  • Auf dem 25 Meter Schießstand des Schützenvereins 1927 Nußloch e.V. darf nur mit Langwaffen im Kaliber .22lfb und mit Vorderlader geschossen werden. Das Abfeuern anderer Langwaffen ist verboten und wird mit einem Platzverweis geahndet.

Wir möchten in diesem Zusammenhang an die gesetzlichen Vorgaben erinnern:

  • Der Stand darf nur mit ein- / aufgesetztem Gehörschutz betreten werden
  • Beim Schießen muss ein Augenschutz getragen werden
  • Ist mehr als ein Schütze auf dem Stand, muss ein Schütze die Aufsicht übernehmen und darf selbst nicht am Schießbetrieb teilnehmen.

Die Vorstandschaft wird in der Anfangszeit vermehrt Kontrollen durchführen.