In Baden-Württemberg tritt am Mittwoch, den 17. November 2021 die Corona-Alarmstufe in Kraft, da die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen am Dienstag den zweiten Werktag in Folge den Wert von 390 überschritten hat.
Dies bedeutet, dass ab sofort auf allen Schießständen die Vorgaben der 2G-Regelung zum Einsatz kommen (geimpft oder genesen).
Was dies genau bedeutet, entnehmt bitte den folgenden Verhaltensregeln (Hygienekonzept).